Fortsetzung Förderaufruf:

Nicht-öffentlich zugängliche Schnellladeinfrastruktur für KMU und Großunternehmen


Ziel: 
Aufbau von eigener Schnellladeinfrastruktur für gewerblich genutzte Fahrzeuge insbesondere für das Transport- und Logistikgewerbe, Handwerks- und Gewerbebetriebe, Mietwagen- und Carsharing-Anbieter, sowie Pflegedienste

Förderbudget: 150 Mio. Euro


Laufzeit: seit 03.06.2024 | Förderanträge werden nur bis 1. November 2024 entgegen genommen. 


Was wird gefördert?

Anschaffung und Installation von fabrikneuen, nicht öffentlichen Schnellladepunkten ab 50 kW Nennleistung incl. der dafür notwendigen Anschluss- und Tiefbauarbeiten

Förderfähige Gesamtausgaben:

• Ladepunkte (Hardware)

• Anschlusskosten (Netzanschluss und Batteriespeichersysteme)

• Installationskosten (z.B. auch Erdarbeiten)

• Energiemanagementsystem/Lademanagementsystem zur Steuerung der Ladestation


Nicht förderfähige Ausgaben:

Planungsleistungen Dritter, Leasing/Miete

Wer ist antragsberechtigt?

• Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

• Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung


Dabei wird unterschieden in

• Kleinstunternehmen und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) (mind. 9 und max. 249 Mitarbeiter oder Jahresumsatz von max. 50 Mio. EUR und kleinere Betriebe)

• Großunternehmen (GU) (ab 250 Mitarbeiter oder Jahresumsatz über 50 Mio. EUR)

Wie wird gefördert?

Bei der Förderung handelt es sich um eine Anteilsfinanzierung mit Obergrenze. 


KMU 

40 %

Maximaler Förderbetrag
  • Schnellladepunkt 50-149 kW
  • 14.000 Euro
  • Schnellladepunkt >150 kW
  • 30.000 Euro

GU

20 %

Maximaler Förderbetrag
  • Schnellladepunkt 50-149 kW
  • 7.000 Euro
  • Schnellladepunkt >150 kW
  • 15.000 Euro

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt und welche Bestimmungen müssen eingehalten werden?

• Schnellladepunkt muss in Deutschland errichtet werden

• Strombezug muss zu 100 % aus erneuerbaren Energien kommen (Öko/Grünstrom)

• Vorhaben-Beginn erst ab Erlass des Bewilligungsbescheids, danach muss das Projekt innerhalb von 18 Monaten umgesetzt werden (Verlängerungen in begründeten Ausnahmefällen möglich)

• Zweckbindungsfrist 24 Monate

• Pro Unternehmen nur ein Antrag möglich (bei verbundenen Unternehmen können eigenständige Tochterunternehmen einen Antrag stellen – max. 30 Mio. Gesamtförderung für verbundene Unternehmen.

• Kumulierung mit anderen Förderprogrammen nicht möglich


Wie erfolgt die Antragstellung?

• Digital über die LIS-Förderplattform https://lis.ptj.de/antragseinreichung

• Antragseinreichung bis spätestens 1. November 2024



Quellen:

Pressemitteilung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr vom 21.05.2024:

https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2024/033-wissing-gewerbliches-schnellladen.html