Fortsetzung Förderaufruf:
Nicht-öffentlich zugängliche Schnellladeinfrastruktur für KMU und Großunternehmen
Ziel:
Aufbau von eigener Schnellladeinfrastruktur für gewerblich genutzte Fahrzeuge insbesondere für das Transport- und Logistikgewerbe, Handwerks- und Gewerbebetriebe, Mietwagen- und Carsharing-Anbieter, sowie Pflegedienste
Förderbudget: 150 Mio. Euro
Laufzeit: seit 03.06.2024 | Förderanträge werden nur bis 1. November 2024 entgegen genommen.
Was wird gefördert?
Anschaffung und Installation von fabrikneuen, nicht öffentlichen Schnellladepunkten ab 50 kW Nennleistung incl. der dafür notwendigen Anschluss- und Tiefbauarbeiten
Förderfähige Gesamtausgaben:
• Ladepunkte (Hardware)
• Anschlusskosten (Netzanschluss und Batteriespeichersysteme)
• Installationskosten (z.B. auch Erdarbeiten)
• Energiemanagementsystem/Lademanagementsystem zur Steuerung der Ladestation
Nicht förderfähige Ausgaben:
Planungsleistungen Dritter, Leasing/Miete
Wer ist antragsberechtigt?
• Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
• Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung
Dabei wird unterschieden in
• Kleinstunternehmen und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) (mind. 9 und max. 249 Mitarbeiter oder Jahresumsatz von max. 50 Mio. EUR und kleinere Betriebe)
• Großunternehmen (GU) (ab 250 Mitarbeiter oder Jahresumsatz über 50 Mio. EUR)
Wie wird gefördert?
Bei der Förderung handelt es sich um eine Anteilsfinanzierung mit Obergrenze.
KMU
40 %
Maximaler Förderbetrag- Schnellladepunkt 50-149 kW
- 14.000 Euro
- Schnellladepunkt >150 kW
- 30.000 Euro
GU
20 %
Maximaler Förderbetrag- Schnellladepunkt 50-149 kW
- 7.000 Euro
- Schnellladepunkt >150 kW
- 15.000 Euro
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt und welche Bestimmungen müssen eingehalten werden?
• Schnellladepunkt muss in Deutschland errichtet werden
• Strombezug muss zu 100 % aus erneuerbaren Energien kommen (Öko/Grünstrom)
• Vorhaben-Beginn erst ab Erlass des Bewilligungsbescheids, danach muss das Projekt innerhalb von 18 Monaten umgesetzt werden (Verlängerungen in begründeten Ausnahmefällen möglich)
• Zweckbindungsfrist 24 Monate
• Pro Unternehmen nur ein Antrag möglich (bei verbundenen Unternehmen können eigenständige Tochterunternehmen einen Antrag stellen – max. 30 Mio. Gesamtförderung für verbundene Unternehmen.
• Kumulierung mit anderen Förderprogrammen nicht möglich
Wie erfolgt die Antragstellung?
• Digital über die LIS-Förderplattform https://lis.ptj.de/antragseinreichung
• Antragseinreichung bis spätestens 1. November 2024
Quellen:
Pressemitteilung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr vom 21.05.2024: